Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von DANOV MUSIC (Inhaber: Mykyta Bohdanov), Berlin. Mit Übermittlung des Project Briefs oder einer Auftragserteilung in sonstiger Form erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen (§ 305c BGB).
§ 2 Vertragsschluss (§§ 145–147 BGB)
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung zustande (E-Mail, WhatsApp, Telegram). Maßgeblich für den verbindlichen Leistungsumfang sind der ausgefüllte Project Brief sowie das bestätigte Angebot. Mündliche Anfragen oder Zusagen sind unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang (§ 631 BGB)
DANOV MUSIC erbringt nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung folgende Leistungen: Aufnahme (Recording), Mixing, Mastering, Produktion, Arrangement, Komposition, Songwriting, Vocal Editing und Vocal Tuning. Alle kreativen Entscheidungen basieren ausschließlich auf den Angaben des Project Briefs sowie den vom Auftraggeber benannten Referenzen.
§ 4 Korrekturen und Revisionen
Im vereinbarten Auftragsumfang sind maximal drei (3) Minor-Korrekturrunden enthalten (Balance, Pegel, EQ, Lautstärkeanpassungen). Korrekturwünsche sind schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung mitzuteilen. Änderungswünsche, die dem ursprünglichen Brief widersprechen, neue Anforderungen einführen, das Genre oder den Stil ändern oder eine grundlegend andere kreative Richtung verlangen, gelten als Neuauftrag und werden separat angeboten und vergütet. Erfolgt innerhalb von fünf (5) Werktagen keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 5 Klanghinweis (Sound Disclaimer)
Ein neuer Mix, ein neues Master oder ein neues Arrangement klingt naturgemäß anders als jedes Demo, jede Referenz oder jede frühere Version. Dies ist das Ergebnis professioneller Klangbearbeitung und stellt keinen Mangel dar. Der Wunsch, dass der finale Mix „exakt wie das Demo" klingen soll, widerspricht dem Zweck professioneller Tontechnik und stellt keinen wirksamen Korrekturgrund dar.
§ 6 Leistungsänderungen
Sämtliche über den ursprünglichen Brief hinausgehenden Anforderungen (zusätzliche Tracks, Instrumente, Stilrichtungen, Vocals, Re-Arrangements) gelten als Neuauftrag und werden separat angeboten. Mündliche Erweiterungsanfragen sind unverbindlich.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen (§§ 641, 632a BGB)
Sämtliche Zahlungen erfolgen per Rechnung. Standardmäßig sind 50 % des Auftragsvolumens als Anzahlung vor Arbeitsbeginn und 50 % bei Lieferung fällig. Alternativ kann eine 100 %-ige Vorauszahlung vereinbart werden. Aufnahmesessions werden nach reiner Aufnahmezeit abgerechnet (Pausen ausgenommen). Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB berechnet (§ 288 BGB). Die Herausgabe der finalen Dateien erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
§ 8 Stornierung von Studio-Sessions
Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die volle Sessiongebühr (100 %) berechnet. Bei Stornierung weniger als sieben (7) Tage vor dem Termin werden 50 % berechnet. Im Falle des Nichterscheinens (No-Show) wird die volle Sessiongebühr (100 %) berechnet. Aufnahmen werden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
§ 9 Kündigung des Werkvertrags (§ 648 BGB)
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall steht DANOV MUSIC die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Bei bereits begonnener Arbeit ist die geleistete Anzahlung nicht erstattungsfähig. Nach erfolgter Abnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (§§ 642, 643 BGB)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Materialien (Spuren, Texte, Briefings, Referenzen) fristgerecht und in vereinbarter Qualität bereitzustellen. Bei einem Verzug von mehr als fünf (5) Tagen wird eine Wartepauschale von 50 EUR pro Tag berechnet; alternativ behält sich DANOV MUSIC das Recht zur Kündigung vor.
§ 11 Verhalten und außerordentliche Kündigung (§ 314 BGB)
DANOV MUSIC behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages bei beleidigendem, diskriminierendem oder anderweitig respektlosem Verhalten des Auftraggebers vor. In einem solchen Fall ist die geleistete Anzahlung nicht erstattungsfähig.
§ 12 Rechte und Master-Dateien (UrhG)
A) Technische Leistungen (Aufnahme, Mixing, Mastering, Vocal Editing): DANOV MUSIC erwirbt keine Urheber- oder Leistungsschutzrechte am Werk des Auftraggebers. Master-Dateien werden ausschließlich nach vollständiger (100 %) Zahlung übergeben.
B) Kreative Leistungen (Arrangement, Komposition, Songwriting, Texte): Das Urheberrecht (Urheberpersönlichkeitsrecht, §§ 11–14 UrhG) ist nach deutschem Recht unveräußerlich und verbleibt bei DANOV MUSIC. Eine gesonderte Genehmigung für jede Nutzung durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Nach vollständiger (100 %) Zahlung erhält der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte (§ 31 Abs. 3 UrhG) sowie sämtliche Leistungsschutz- und Master-Rechte uneingeschränkt.
In allen Fällen gilt: Master-Dateien werden ausschließlich nach vollständiger Zahlung per Rechnung freigegeben. DANOV MUSIC behält sich das Recht vor, Auszüge fertiggestellter Werke für Portfolio- und Werbezwecke zu verwenden.
§ 13 Haftung (§§ 276, 278 BGB)
DANOV MUSIC haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für subjektive Unzufriedenheit mit dem klanglichen Ergebnis ist ausgeschlossen, sofern die Leistung den Vorgaben des Briefs und der Referenzen entspricht.
§ 14 GEMA und Lizenzen
GEMA-Gebühren, Sync-Lizenzen sowie sämtliche Royalties an Dritte (Sample-Clearance, Featured Artists etc.) liegen in der ausschließlichen Verantwortung des Auftraggebers.
§ 15 Anwendbares Recht · Gerichtsstand · Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.